Reisebedingungen für Pauschalreisen

Tritt Remstal Tourismus e.V. als Veranstalter einer Pauschalreise in Erscheinung, so gelten die folgenden AGBs, die zudem hier zum Downlad bereit stehen. Bitte lesen Sie unsere AGB‘s aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen Ihnen und uns enthalten

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung kann nur schriftlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn der Anmelder eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen bzw. auf dem Postwege zusenden.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss kann eine Anzahlung je Teilnehmer verlangt werden. Diese beträgt 10% des Reisespreises, höchstens jedoch 250,00 EUR. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. 

3. Leistungen

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, den allgemeinen Informationen im Internet sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2. Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3. Wir behalten uns weiterhin vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.

4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden wir den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.

4.5. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Kunden empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3. Wir können diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Pauschalreisepreis pauschalieren:
a) bis zu 30 Tage vor Reiseantritt 10%, mindestens 30,00 EUR
b) ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30%
c) ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 60%
d) ab 7. bis oder Nichtanreise 90%
e) Zusatzleistungen außerhalb unserer Reisepauschale werden nach den Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger verrechnet. Der Kunde kann uns nachweisen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Falle erstatten wir dem Kunden den Differenzbetrag zum pauschalierten Betrag.

5.4. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), können wir bei Umbuchung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt erheben.

5.5. Umbuchungswünsche des Kunden innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei geringfügigen Umbuchungswünschen; hierfür berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR pro Reiseteilnehmer.

5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5.7. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.8. Wie der Rücktritt (vgl. oben Ziff. 5.1.) sind Umbuchungs- und Änderungserklärungen von Seiten des Kunden grundsätzlich formlos möglich, sollten im Interesse des Kunden aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, wobei wir den Erstattungsanspruch gemäß Punkt 5.3.d pauschalieren können. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung der Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von Leistungsträgern erbrachten Beträge.

7.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den Kunden davon unterrichten.

7.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

8. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung des Kunden umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Leistungsbeschreibungen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3.2. vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben erklärt oder im Internet diesbezüglich auf eine mögliche Änderung hingewiesen haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die den Reiseunterlagen des Kunden beigefügt sind
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4. Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist je Reisegast und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b) wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leitungsträgers verantwortlich sind.

11.2. Die Haftung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist je Reisegast und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

11.3. Bei Reisen, die wegen ihrer besonderen Eigenarten besondere Voraussetzungen an die körperliche Fitness des Reisegasts stellen, mit erheblichem Risiko oder mit unvorhersehbaren Umständen verbunden sind oder der Improvisation des Reiseleiters bedürfen, ist unsere Haftung für das Gelingen, die Erfüllung der Erwartungen und für Umstände, die auf diesen Besonderheiten beruhen, ausgeschlossen. Wir warnen in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor, insbesondere während Reisen im Sinne des vorstehenden Absatzes Medikamente oder sonstige Substanzen einzunehmen oder zu konsumieren, die Einfluss auf das Reaktionsvermögen des Reisegasts haben können. Mit der Einnahme solcher Substanzen und der Wirkungsdauer während solcher Reisen setzt sich der Reisegast erhöhten Gefahren aus; dies kann im Schadensfalle zu einem erheblichen Mitverschulden des Reisegasts und gegebenenfalls bis zur Haftungsfreistellung des Reiseveranstalters führen. Bei dem vorstehenden Passus handelt es sich nicht um eine vertragliche Haftungsbeschränkung, sondern um einen ausdrücklichen Hinweis.

11.4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Führungen, Ausstellungen) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

11.5. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12. Mitwirkungspflicht

12.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

12.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger oder Remstal Tourismus e.V., Bahnhofstr. 21, 71384 Weinstadt, Tel. 07151/27202-0 (Fax 07151/2720-220) zur Kenntnis zu geben. Wir werden uns dann umgehend um Abhilfe bemühen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde, schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Im eigenen Interesse sollte der Kunde die Ansprüche schriftlich geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.2. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren.

14. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand

15.1. Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz in 71384 Weinstadt verklagen.

15.2. Für Klagen unsererseits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgebend.

Stand: März 2020